Wenn Sie als Webseiten-Betreiber Funktionen und Dienste anbieten, die nach DSGVO (bzw. europäisch GDPR) die Zustimmung der Eltern bei der Nutzung durch „digital unmündige“ Kinder (in Deutschland unter 16 Jahren) erfordern, dann kann Sie JusProg Consent unterstützen.
Bei der DSGVO geht es vor allem um Datenschutzbestimmungen, also um die Speicherung und Verarbeitung von Daten Ihrer Nutzerinnen und Nutzer, auch um auf das Nutzerverhalten und die Wünsche der Nutzer:innen ausgerichtete Anzeigen und die Speicherung von persönlichen Settings.
JusProg Consent ermöglicht es Ihnen, diese Dienst legal auch Minderjährigen unter 16 Jahren (in anderen EU-Ländern abweichende Alterstufe) anzubieten. Details klären Sie am besten mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.