Häufige Fragestellungen schnell geklärt.
Sie haben Fragen zu JusProg Consent? In diesen FAQ beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Parental Consent des JusProg e.V.
Allgemeines
JusProg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Kinder und Jugendliche im Internet besser zu schützen. Zu diesem Zweck bieten wir Eltern, Großeltern, Lehrern und allen anderen, die mit Kindern und Medien zu tun haben, das kostenfrei nutzbare JusProg-Jugendschutzprogramm an. JusProg Consent ist Teil dieser Aufgabe und soll “digital unmündigen” Kindern sichere Teilhabe im Internet ermöglichen.
JusProg e.V. wurde 2003 von einigen deutschen Internet-Anbietern gegründet mit dem Ziel, eine Jugenschutzprogramm zu entwickeln, seinerzeit gab es außer Windows kaum ein anderes Betriebssystem, das Kinder genutzt haben.
Ganz wichtig ist uns: Die Entscheidung über den Einsatz des Jugendschutzprogrammes liegt allein in den Händen der Eltern. Diese haben auch die letztendliche Entscheidungsgewalt über die Seiten, die aufgerufen werden können oder nicht. Genau diese Eltern-Entscheidung unterstützt auch JusProg Consent.
JusProg ist ein gemeinnütziger Verein, der sich größtenteils aus den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert. JusProg erhält keinerlei Fördergelder oder Unterstützung von staatlicher Seite in Deutschland. Mitglieder des JusProg e.V. sind vorwiegend Unternehmen der deutschen Internetwirtschaft aus verschiedenen Branchen. Sie alle übernehmen Verantwortung für einen effektiven kostenlos nutzbaren Kinder- und Jugendschutz im Internet.
Vorstand des JusProg e.V.
- Stefan Schellenberg, Online Management Kontor (Vorsitz)
- Daniela Hansjosten, Mediengruppe RTL Deutschland GmbH (1. Stellv.)
- Martin Lorber, Electronic Arts GmbH (2. Stellv.)
- Melanie Endemann, Vodafone Deutschland GmbH / Kabel Deutschland
- Susanne Ahrens, ProSiebenSat.1
- Felix Falk, game – Verband der deutschen Games-Branche
JusProg Consent ist für Kinder und Eltern komplett kostenfrei.
Der Dienst wird über die Webseiten finanziert, die den “Parental Consent” (elterliche Zustimmung) einholen möchten. JusProg e.V. ist gemeinnützig und darf/möchte keine Gewinne erwirtschaften, aber wir müssen unsere Eigenkosten finanzieren. Bei JusProg Consent muss z.B. die Altersverifikation über einen Partner bezahlt werden.
Wenn Sie als Mutter, Vater oder anderer Erziehungsberechtigter von JusProg Consent um Zustimmung zur Nutzung eines Dienstes durch Ihr Kind gefragt werden, dann ist das nicht zugleich die Empfehlung, dass das Angebot für Kinder gut und sinnvoll ist.
Wir orientieren und daran, was für Kinder möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigend oder gar schädlich ist und versuchen den Kindern ein möglichst sicheres Surfumfeld zu schaffen.
Technik
JusProg Consent ist extrem datensparsam und setzt nur die technisch unvermeidbaren Cookies. Dies sind zum einen Cookies im Zusammenhang mit der Nutzung des Content-Management-Systems (CMS) WordPress, zum anderen für die Integration in das euCONSENT Netzwerk.
Auf den Endgeräten der Kinder setzen wir nur dann einen Cookie, wenn die Eltern zuvor im Rahmen der Consent-Fragen diesem zugestimmt haben. Dieser ermöglicht es, dass bei weiteren Consent-Abfragen das Kind nicht jeweils die E-Mail-Adresse der Eltern und seinen eigenen Vornamen in die Consent-Bitte eintragen muss.
Entwickler
Wenn Sie als Webseiten-Betreiber Funktionen und Dienste anbieten, die nach DSGVO (bzw. europäisch GDPR) die Zustimmung der Eltern bei der Nutzung durch “digital unmündige” Kinder (in Deutschland unter 16 Jahren) erfordern, dann kann Sie JusProg Consent unterstützen.
Bei der DSGVO geht es vor allem um Datenschutzbestimmungen, also um die Speicherung und Verarbeitung von Daten Ihrer Nutzerinnen und Nutzer, auch um auf das Nutzerverhalten und die Wünsche der Nutzer:innen ausgerichtete Anzeigen und die Speicherung von persönlichen Settings.
JusProg Consent ermöglicht es Ihnen, diese Dienst legal auch Minderjährigen unter 16 Jahren (in anderen EU-Ländern abweichende Alterstufe) anzubieten. Details klären Sie am besten mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Wenn Sie JusProg Consent als Anbieter einer Webseite oder App nutzen möchten, um die Zustimmung der Eltern bei “digital unmündigen” Kindern (unter 16 in Deutschland) einholen zu können, dann sprechen Sie uns gern an.
JusProg Consent ist als Teil des euCONSENT-Projektes gestartet, ist aber auch darüber hinaus nutzbar.