Was ist JusProg Consent?
In Deutschland dürfen Kinder erst ab dem Alter von 16 Jahren selbst im Internet „Verträge unterschreiben“, also Zustimmungen z.B. zur Datenverarbeitung, AGBs und personalisierter Werbung erteilen – man nennt dies „digitale Mündigkeit“ (minimum age for digital consent).
Mit JusProg Consent können Eltern auf einfache und digitale Weise ihre Zustimmung erteilen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Unser Parental Consent Dienst funktioniert auch, wenn Kinder Zuhause am Smartphone oder Computer sind und Eltern zum Beispiel am Arbeitsplatz.
JusProg Consent ist Teil des von der EU geförderten euCONSENT Projektes.
So funktioniert´s
JusProg Consent funktioniert komplett digital: Wenn Kinder auf einer Webseite um „Parental Consent“ (elterliche Zustimmung) gebeten werden, dann lassen Sie den Eltern über JusProg Consent eine E-Mail mit der Bitte um Zustimmung senden. JusProg Consent verifiziert die Eltern innerhalb weniger Minuten. Anschließend können die Eltern in einem Fragebogen die Zustimmung erteilen oder auch ganz bzw. bei einzelnen Fragen verweigern.
JusProg Consent ist für Kinder wie Eltern kostenfrei.
JusProg Consent ist eine Pilot-Anwendung im Rahmen des euCONSENT Projektes.