Was macht JusProg Consent?

JusProg Consent ist ein System, mit dem Kinder leicht und schnell Ihre Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten um Zustimmung zur Nutzung einer Webseite oder App bitten können, wenn dies nach den gesetzlichen Vorgaben oder der Eigenverantwortung der Webseite erforderlich ist.

Der Ablauf des sogenannten „Parental Consent“ (elterliche Zustimmung) ist komplett digital. Das Kind kann Zuhause oder unterwegs das Smartphone, Tablet, Notebook oder einen stationären Rechner nutzen und die Eltern beispielsweise bei der Arbeit sein und dort die Zustimmung erteilen oder verweigern.

Der gesamte Prozess ist in wenigen Minuten erledigt. Eltern können aber auch später die Zustimmung erteilen (oder verweigern), sobald sie Gelegenheit dazu haben.

Warum engagiert sich JusProg für Parental Consent?

Teil eines guten Jugendschutzes für Kinder und Jugendliche im Internet ist es auch, den Minderjährigen eine möglichst umfassende und sichere Teilhabe an der digitalen Welt zu erlauben. Dabei unterstützt das gemeinnützige JusProg e.V. als erster deutscher Parental Consent Provider.

Es ist nicht viel gewonnen, wenn große Portale wie Instagam und Tiktok auf Druck der Gesetzeslage schlichtweg festlegen, dass ihre Dienste nur ab 16 Jahren genutzt werden dürfen. Ergebnis: Entweder werden die jüngeren Kinder zum Lügen bei ihrer Altersangabe verleitet oder sie bleiben außen vor. Beides ist nicht sinnvoll. Dass Eltern ständig neben ihren Kindern sitzen, während diese sich im Internet bewegen, mag wünschenswert sein (nicht immer, Kinder brauchen auch ein Gefühl von Entdecker-Freiheit), aber ist zumindest nicht die reale Lebenswirklichkeit.

Mit JusProg Consent sollen „digital noch unmündige“ Kinder die von ihnen gewünschten Internet-Angebote legal nutzen können. Eltern sollen auf einfache Weise die Bedingungen für die Nutzung festlegen können. Beispiel: Mein Kind darf das Portal X nutzen, aber nur im Safemode und ohne personalisierte Datenerfassung zu Werbezwecken.

JusProg Consent ermöglichst Kindern digitale Teilhabe im sicheren Umfeld.

Wozu braucht es Parental Consent?

Die gesetzliche Grundlage für den Parental Consent (elterliche Zustimmung) ist eine EU-Bestimmung (GDPR), in Deutschland umgesetzt in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Wenn Webseiten und andere digitale Dienste Daten persönliche Daten ihrer Nutzer verarbeiten möchten, brauchen sie dazu die Zustimmung der Nutzer. In der Regel geht das über die Bestätigung von AGB und Datenschutzbestimmungen. Aber was machen Kinder, die juristisch noch zu jung sind, um diese Zustimmung erteilen zu dürfen?

In Deutschland liegt das Alter für die sogenannte „Digitale Mündigkeit“ („age of digital consent“) bei 16 Jahren, in vielen anderen EU-Ländern darunter.

JusProg Consent als erster deutscher Parental Consent Provider organisiert die Zustimmung (oder auch Nicht-Zustimmung) der Eltern für Kinder, die diese Altersstufe noch nicht erreicht haben, damit auch diese Kinder im von den Eltern vorgegebenen Rahmen an der digitalen Welt teilhaben können.

Es geht aber nicht nur um Gesetze und Datenschutzverordnungen. Auch über Inhalte, Funktionen und SafeModi, die ihre Kinder auf Portalen nutzen, sollten die Eltern zusammen mit ihren Kindern entscheiden können. Auch dafür gibt es JusProg Consent.