So läuft eine Eltern-Zustimmung bei JusProg Consent ab
Kind startet den Consent-Prozess
Der Parental Consent Prozess (elterliche Zustimmung) startet auf der Webseite, die das Kind nutzen möchte. Wenn der Minderjährige noch nicht digital mündig ist („under the age of digital consent“), dann wird er von der Webseite zu einer Eingabemaske von JusProg Consent geleitet.
Kinder tragen E-Mail der Eltern ein
Das Kind erhält eine Eingabemaske, in das es die E-Mail-Adresse von Mutter, Vater oder eines anderen Erziehungsberechtigten und seinen eigenen Vornamen eintragen kann. Mit Klick auf „Absenden“ schickt das Kind die Anfrage an den Erziehungsberechtigten.
Tipp: Wenn Eltern nach dem Abschluss des Parental Consent dem Setzen eines Cookies auf dem Endgerät des Kindes zustimmen, kann die Mailadresse der Eltern und er Vorname des Kindes für künftige Consent-Bitten in die Felder voreingetragen werden, was das Eintippen erleichtert.
Eltern erhalten eine E-Mail
Mutter, Vater oder der andere Erziehungsberechtigte, dessen E-Mail-Adresse das Kind in das Consent-Formular eingetragen hat, erhalten von JusProg Consent eine automatische E-Mail mit einem persönlichen Link darin sowie einer kurzen Erklärung. Wenn der Erwachsene diesen Link klickt, kommt er zur Verifizierungsseite von JusProg Consent.
Verifizierung der Eltern
Damit das Kind nicht einfach eine eigene E-Mail-Adresse oder die einer Freundin oder eines Freundes eintragen kann, müssen die Eltern verifiziert werden. Da das juristische Eltern-Kind-Verhältnis aus Datenschutzgründen nicht überprüft werden kann, checkt JusProg Consent, ob die von dem Kind angefragte Person realistischerweise Vater, Mutter oder anderer Erziehungsberechtigte/r sein kann – also mindestens selbst 25 Jahre alt ist.
Dieser Check muss nur einmalig erfolgen. Wenn der Erwachsene bei JusProg Consent oder einem anderen Parental Consent Partner im euCONSENT Netzwerk bereits sein Alter oder auf andere Weise das Eltern-Kind-Verhältnis nachgewiesen hat, entfällt künftig die Verifizierung.
Alterscheck
Sofern die Erziehungsberechtigte oder der Erziehungsberechtigte dem Consent System noch unbekannt ist, wird das Alter überprüft. Dazu nutzt JusProg Consent das Altersverifikationssystem YOTI, das in Deutschland u.a. von der staatlichen KJM positiv bewertet wurde.
Für die Altersverifikation können Erwachsene zwischen wählen:
- Ausweis-Scan: Per Notebook- oder Smartphone-Cam wird der Personalausweis gescannt und auf Echtheit geprüft. Anschließend wird aus dem Scan das Geburtsdatum ausgelesen. Der Scan wird umgehend gelöscht, es werden keine Daten gespeichert.
- Gesichtserkennung (empfohlen): Diese Prüfung geht besonders schnell und einfach. Der mindestens 25-jährige Erwachsene zeigt sein Gesicht kurz für einen anonymen Scan in die Notebook- oder Smartphone Kamera und es wird auf Basis von künstlicher Intelligenz das ungefähre Alter ermittelt, was erstaunlich korrekt geschieht. Es werden keine Daten gespeichert. Der Scan dauert wenige Sekunden.
- YOTI-App: Wer bereits bei YOTI registriert ist und über die YOTI-App verfügt, kann damit einfach einen QR-Code scannen und sein Alter nachweisen.
Alle System wurden eingehend auf Datenschutz geprüft.
.. oder bei euCONSENT schon gecheckt?
Sofern die Erziehungsberechtigte oder der Erziehungsberechtigte bereits bei einem anderen Partner im euCONSENT Netzwerk verifiziert wurde, kann JusProg Consent dies (datenschutzkonform) erkennen und leitet den Erwachsenen zur Bestätigung kurz auf die Webseite des Partners, bei dem bereits eine Verfizierung vorliegt. Nach Bestätigung kommt der Erwachsene umgehend zu JusProg Consent zurück.
Eltern bestätigt
Sobald die Erziehungsberechtigte oder der Erziehungsberechtigte (einmalig) verifiziert wurde, kann die eigentliche elterliche Zustimmung (Parental Consent) starten.
Parental Consent Fragen
Für den Parental Consent (elterliche Zustimmung) werden die notwendigen Fragen gestellt. Laut gesetzlichen Vorgaben (DSGVO / GDPR) soll die Zustimmung möglichst konkret erfolgen. Es wird z.B. gefragt, ob sich das Kind bei einem bestimmten Portal anmelden und den AGB mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zustimmen darf oder ob bestimmte SafeMode-Voreinstellungen gelten sollen. Meist sind zwei, drei Fragen.
Zum Abschluss gibt es die Frage, ob JusProg Consent auf dem Smartphone, Notebook oder anderen Endgerät des Kindes bei seinem nächsten Besuch einen Cookie speichern darf. Dieser Cookie wird dann die Mailadresse des Elternteils und den Vornamen des Kindes enthalten, damit das Kind bei seiner nächsten Consent-Bitte dies nicht mehr mühsam eintippen muss. Der Cookie wird ausschließlich auf dem Endgerät des Kindes gespeichert und ist für Dritte nicht abrufbar. Es sind keine weiteren Daten damit verknüpft.
Eltern können frei entscheiden, ob sie allen Consent-Fragen zustimmen, nur einzelnen oder auch ihre Zustimmung ganz verweigern.
Widerruf-Mail und PIN
Nachdem die Consent-Fragen beantwortet wurden, erhalten Mutter, Vater oder der/die andere Erziehungsberechtigte zwei Angebote, die sie beide oder auch nur einzeln nutzen können:
- Zusendung einer Widerruf-Mail. Wenn der Erwachsene dies wünscht, speichert JusProg Consent keinerlei persönliche Daten. Damit trotzdem eine einmal erteilte Zustimmung (Parental Consent) widerrufen werden kann, gibt es die Widerruf-Mail mit dem speziellen Link darin, die der Erwachsene speichern kann. Wenn die Zustimmung später widerrufen werden soll, kann dies über diesen Link geschehen.
- Registrierung mit PIN. Eltern können sich bei JusProg Consent registrieren und eine PIN als einfach zu merkendes Passwort vergeben (wir möchten vermeiden, dass Sie ein kompliziertes Passwort irgendwo aufschreiben, wo es das Kind finden könnte). Mit dem PIN können sich Eltern später bei weiteren Consent-Bitten schnell autorisieren und auch die bereits erteilten Zustimmungen einsehen, um sie ggfls. widerrufen zu können.
Kind checkt elterliche Zustimmung
Das Kind kann über den Parental Consent Button auf der Webseite, für die es um elterliche Zustimmung gebeten hat, immer wieder JusProg Consent aufrufen und den aktuellen Status des Consent Prozesses abfragen.
Sobald die Eltern die Consent Fragen beantwortet haben (ob zugestimmt oder nicht), kann das Kind zur Webseite zurückkehren, die dann entsprechend der Vorgaben der Eltern funktionieren wird.
Der Parental Consent Prozess ist damit abgeschlossen.